Geschäftssitz
Juristische Personen können einen Geschäftssitz im Coworking Space begründen. Hierbei wird zwischen kommerziell tätigen und nicht-kommerziell tätigen juristischen Personen unterschieden.
Kommerziell tätige juristische Personen benötigen zur Begründung eines Geschäftsitzes mindestens eine Mitgliedschaft sowie einen Shared Desk.
Für gemeinnützige Vereine und die Liechtenstein Venture Cooperative (ohne kommerzielle Tätigkeit) wird eine Mitgliedschaft vorausgesetzt.
Natürliche Personen, welche im Rahmen einer Gewerbebewilligung eine Geschäftstätigkeit ausüben, benötigen mindestens eine Mitgliedschaft sowie einen Shared Desk.
